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Carport-Nachrichten - 08.11.2016

Wird eine Carport Baugenehmigung für den Carportbau benötigt?

Ist die Entscheidung endgültig für einen Carport als passende Alternative gefallen, so sind die meisten Bauherren schon mit dem virtuellen Aufbau beschäftigt und schon lieber heute als morgen ist der Unterstand nutzungsbereit. Doch tatsächlich gilt es an einiges zu denken, wenn man einen Carport bauen möchte.

Neben den öffentlich-rechtlichen Auflagen der jeweils zuständigen Gemeinde, gilt es auch das jeweils geltende Baurecht zu beachten und umzusetzen. Verständlicherweise sind vielen Bauherren die Behördengänge und damit verbundener Papierkram ein Gräuel, was sie am liebsten umgehen würden. Doch tatsächlich gilt es auch für ein solch augenscheinlich kleines Bauprojekt, etwaige Auflagen und Vorschriften zu beachten. So in etwa die gültige Bauverordnung von Bayern, wenn in diesem Bundesland ein Carportbau geplant ist.

Auflagen und Vorschriften müssen eingehalten werden

Viele Bauherren sind der Meinung, dass sie auf ihrem Grundstück, also ihrem Eigentum, grundsätzlich tun und lassen könnten, was sie möchten. In gewisser Weise stimmt dies auch, doch beim Carportbau gilt es die Regeln und Vorschriften der jeweils gültigen Bauverordnung zu beachten, ganz gleich ob beispielsweise in München oder Umgebung. So gilt es bestimmte Anforderungen, Maße und Vorgaben einzuhalten, um eine Baugenehmigung zu erhalten.

Nach einer Überprüfung in Bezug auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmung, entscheidet die zuständige Gemeinde über die Baugenehmigung für das gewünschte Bauvorhaben. Grundsätzlich sollte problemlos eine Baugenehmigung beim zuständigen Bauamt erhältlich sein, wenn die Anforderungen und Vorgaben eingehalten werden.

So bietet das Bundesland Bauern beispielsweise eine sogenannte vereinfachte Baugenehmigung, wenn es sich um kleine Standard-Bauvorhaben handelt. Es ist also durchaus sinnvoll, im Vorfeld beim zuständigen Bauamt zu klären, ob diese auch für das angedachte Bauvorhaben angewandt werden kann, bevor der Carport selber gebaut oder ein Carport Bausatz gekauft wird. Außerdem werden für bestimmte Baumaßnahmen gar keine Genehmigungen benötigt. Auch in solch einem Fall ist es wichtig sich über die geltenden Richtlinien zu informieren, denn für deren Einhaltung ist der Bauherr voll und ganz selbst verantwortlich.

Was gilt es zu beachten für eine Carport Baugenehmigung?

Grundsätzlich sollte man sich im zuständigen Bauamt über mögliche Auflagen oder Vorgaben informieren, die das eigene Grundstück betreffen. Auch die Punkte Natur- und Denkmalschutz werden von der Baubehörde überprüft, bevor eine Carport Baugenehmigung zugeteilt wird. Bevor also ein Carport Bausatz gekauft oder der Carport in vollständiger Eigenregie erbaut wird, sollten diese Punkte abgeklärt sein.

Dies bezieht sich auch auf den Fall, dass die maximalen Vorgaben in puncto Grundfläche oder Volumen überschritten werden. Ein weiterer ganz wichtiger Punkt - die direkten Nachbarn. Fühlt sich einer durch den Carportbau belästigt, kann beim zuständigen Bauamt den Bau prüfen lassen. Im schlimmsten Fall kann hier der Abriss des gebauten Carports drohen.

Um eine Carport Baugenehmigung einzuholen, bedarf es einiger Unterlagen, die beim zuständigen Bauamt zur Überprüfung eingereicht werden müssen. Dazu gehören unter anderem Bauzeichnungen, eine Baubeschreibung, ein Lageplan sowie das Antragsformular selbst. Auch müssen in den meisten Fällen die direkten Nachbarn angegeben werden. Wichtig sind auf jeden Fall die endgültigen Maße, die letztendlich beim Carportbau umgesetzt werden.

Der richtige Partner an Ihrer Seite

Schon seit Jahre gilt die Firma Biber Carports nicht zu unrecht als Spezialist, wenn es um qualitativ hochwertige und massive Unterstände geht, sowohl deutschlandweit wie auch in Österreich und der Schweiz. Auch wissen die Mitarbeiter um das geltende Baurecht und worauf es zu achten gilt. Ein durchaus wichtiger Grund, die Unterstützung einer Fachfirma in Anspruch zu nehmen. Natürlich unterstützen die Mitarbeiter auch mit einer individuellen Beratung und optimaler Planung. Für jeden Kunden lässt sich so die passende Lösung finden, ganz gleich ob nun preisgünstiger Selbstbausatz oder Sonderkonstruktion.

Alle Unterstände der Marke Biber bestehen zu 100% aus BSH-Leimhölzern, werden mittels neuester Technik verarbeitet und in Deutschland gefertigt. Sowohl Holzcarport wie auch Holzgarage sind zu einem perfekten Preis-Leistungs-Verhältnis erhältlich. Freude und Zufriedenheit sind so auf Dauer garantiert. Profitieren auch Sie von den Erfahrungswerten, dem fachlichen Know-how und der Kreativität der Mitarbeiter. Überzeugen Sie sich am besten selbst. Gerne übersenden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für den geplanten Carportbau. Auch sonst stehen wir Ihnen jederzeit als kompetenter Partner zur Seite.



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