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Carport-Nachrichten - 27.06.2014

Baugenehmigungen Carport - Jedes Bundesland ist anders

Baugenehmigungen Carport - Jedes Bundesland ist anders Die Baugenehmigungen für einen Carport sind für jedes Bundesland unterschiedlich. Wenn es darum geht, einen Carport zu bauen, müssen einige Dinge bedacht werden. Neben der Art, Bauweise, möglichen Extras und dem Budget sollte auch an eine vielleicht benötigte Genehmigung gedacht werden. Bei den zuständigen Ämtern kann man sich über die gültigen Baugenehmigungen für den Bau eines Carports im jeweiligen Bundesland informieren.

Die aktuellen Baugenehmigungen zu kennen ist aber nur ein Teil der Vorbereitung.

Wenn Sie einen Carport bauen möchten, sollten sie dieses Vorhaben auch mit Ihrem Nachbarn besprechen. Dieser könnte sich nämlich bei der zuständigen Behörde beschweren, wenn er sich beispielsweise durch den neu gebauten Carport belästigt fühlt. Hier drohen dann Bußgelder, Nachgenehmigungsverfahren, die durchaus ins Geld gehen können oder im aller schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Abbruchverfügung kommen, die sowohl ins Geld geht als auch Ihr Bauvorhaben komplett zunichte macht. Nur wenn Sie mit Ihrem Nachbarn das Vorhaben klären, werden Sie auch weiterhin eine gute Nachbarschaft haben und Spaß an Ihrem neuen Unterstand. Somit ist eine umsichtige und genaue Planung das A und O für solch ein Bauvorhaben.

Wenn Sie beispielsweise ein Haus neu bauen oder einen Anbau am bereits vorhandenen Haus planen, so können Sie den geplanten Unterstand in den Bauplan gleich mit einzeichnen lassen. Der Carport kann durchaus erst später gebaut werden, aber die Behördengänge haben Sie somit schon erledigt.

Wenn Sie beispielsweise in Hamburg, Bremen, Niedersachsen oder Bayern wohnen, werden Sie sich mit dem Thema Baugenehmigungen näher auseinandersetzen müssen. Der Carport-Hersteller wird Ihnen meistens schon ein paar der Unterlagen, die Sie für den Bauantrag benötigen, zur Verfügung stellen. Dazu gehören zum Beispiel eine Baubeschreibung, eine Bauzeichnung bzw. Bauplan (Maßstab 1:100) mit Ansicht von verschiedenen Seiten, Grundriss und Schnitt und genaue Angaben zur Statik (z.B. Schneelast, auch wenn es keiner Genehmigung der Statik bedarf). Den Antrag selbst holen Sie sich am besten beim zuständigen Bauamt. Des Weiteren benötigen Sie einen Lageplan (Maßstab 1:500) sowie eine Flurkarte vom Katasteramt, welche jeweils nicht älter als zwei Jahre alt sein dürfen.

In einigen Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen, in wieweit ein Carport ohne Genehmigung gebaut werden kann. Diese sehen wir folgt aus: Genehmigungsfrei - Berlin: Garagen und Carports bis 30m³; Hessen und Baden-Württemberg: Carports und Garagen bis 40m³; Rheinland-Pfalz und Brandenburg: Garagen und Carports mit 50m³. Im Saarland hingegen gibt es gesonderte Regelungen: Carports mit Grundfläche bis zu 36m³ und einer mittleren Wandhöhe bis 3 Meter bedürfen keiner Genehmigung. Allerdings muss meistens für Doppelcarports, Reihencarports oder auch für eine Garage mit Carport ein Bauantrag gestellt werden.

Weiter zu beachten

Auch wenn Sie in einem der Bundesländer wohnen, wo Baugenehmigungen nicht notwendig sind und der Carportbau nicht angezeigt werden muss, wie beispielsweise Schleswig-Holstein, Sachsen oder Thüringen, so gilt es doch folgendes auf jeden Fall zu beachten: Umweltschutz - Denkmalschutz - Mindestabstände zum Nachbarn (regulär 3m; genaue Angaben in der jeweiligen Baulandesordnung nachzulesen) - kommunale Vorschriften, die die Nutzung der Grundstücksfläche bzw. des Gemeindegebietes regeln (fehlt ein Bebauungsplan, muss sich der Unterstand in die bereits vorhandene Umgebung einfügen).

Und Achtung - Soll ein Carport an das bereits bestehende Gebäude angebaut werden, so zählt dies als Erweiterung des Hauses. Hier gelten andere Vorschriften und der Brandschutz ist gesondert zu beachten. Solch ein Bauvorhaben muss in jedem Fall genehmigt werden.

Ganz gleich also in welchem Bundesland Sie den Bau eines Carports planen, um teure Folgekosten zu vermeiden, sollten Sie sich vorab informieren, wie es mit den Baugenehmigungen in Ihrem Fall aussieht. Auch sind bestimmte Vorschriften oder Regeln der einzelnen Bundesländer zu beachten. Fachbetriebe können Ihnen meistens auch in diesem Bereich hilfreich zur Seite stehen.

Planen Sie den Bau eines Carports genauso gründlich wie den Bau eines Hauses und Sie werden ohne Schwierigkeiten den gewünschten Unterstand nach Ihren Wünschen umsetzen können. Scheuen Sie sich nicht, Profis zu Rate zu ziehen, selbst wenn Sie ein passionierter Heimwerker sind. Auch bei diesem Projekt sollten Sie dem Grundsatz folgen, effektiv Zeit zu investieren und das Budget optimal auszunutzen. Schließlich soll der neue Unterstand eine Bereicherung sein und nicht zum Klotz am Bein werden. Mögliche Baugenehmigungen sind die erste Hürde, dann fehlt nur noch die konkrete Planung und schon kann das Projekt in Angriff genommen werden.



Bitte beachten Sie - Da sich Baugenehmigungen, Vorschriften und Regeln in den jeweiligen Bundesländern auch ändern können, sollte in jedem Fall vorab bei der zuständigen Behörde nachgefragt werden. Die oben genannten Informationen sind ohne Gewähr für die Zukunft!



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