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Carport-Nachrichten - 11.12.2015

Carport - Bestimmungen und Genehmigungen in Bayern

Carport - Bestimmungen und Genehmigungen in Bayern Carport und Garage gelten im eigentlichen Sinne nur als kleine Bauvorhaben und doch gibt es auch hier einiges zu beachten, gerade auch im Hinblick auf Baugenehmigungen, Regelungen oder Vorschriften, die es einzuhalten gilt. Dies ist von Bundesland zu Bundeslang ganz unterschiedlich. Nachfolgend ein grober Überblick über die Bestimmungen im Bundesland Bayern.

Bevor die eigentliche Planung beginnt

Steht nun der Entschluss welche Art Unterstellplatz es sein soll, ist der erste Schritt, bevor es an die eigentliche Planung geht, sich mit den Bauvorschriften grundlegend auseinanderzusetzen. Ab wann bedarf es einer Genehmigung, gibt es möglicherweise eine Sondergenehmigung, welche Alternativen habe ich im Notfall?

Bitte denken Sie auch dran, das Bauvorhaben vor Baubeginn mit Ihren Nachbarn zu besprechen. Diese könnten sich von Ihrem neuen Unterstellplatz belästigt fühlen und Beschwerde einreichen. Neben einer möglichen Geldstrafe kann es schlimmstenfalls zum Abriss des erstellen Gebäudes kommen. Ein paar freundliche Worte im Vorfeld können sowohl den Geldbeutel wie auch die Nerven schonen.

Regeln und Vorschriften gilt es zu beachten

Selbst wenn es in den Bauvorschriften "verfahrensfrei" angezeigt wird, so heißt das nicht, dass das geplante an jedweder beliebigen Stelle errichtet werden kann. Möglicherweise gibt es Bestimmungen, Regeln oder Vorschriften der jeweiligen Gemeinde, die Genehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich machen. Oftmals legt hier ein Bebauungsplan fest, in welcher Art und Weise eine Bebauung des Grundstücks erfolgen darf. Außerdem gibt es auch eine sogenannte Baumschutzverordnung die besagt, dass Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 79cm (gemessen wird hierbei in Höhe eines Meters) unter besonderem Schutz stehen und somit beim Bauvorhaben Rücksicht darauf genommen werden muss.

Gebäude mit maximal 75 m³ Rauminhalt (brutto) unterliegen keinem Baugenehmigungsverfahren. Wird ein Carport oder eine Garage in direktem Zusammenhang mit einem Vorhaben errichtet, welches als genehmigungspflichtig gilt, gilt auch der Unterstellplatz als genehmigungspflichtig und wird zusammen mit dem eigentlichen Bauantrag behandelt.

Voraussetzungen zur Errichtung von Nebengebäuden innerhalb von Abstandsflächen anderer Gebäude: Im Mittel beträgt die Höhe der Grenzwand nicht mehr als 3m. - Je Grundstücksgröße ist in der Regel die Gesamtlänge der äußeren Wand auf maximal 9m begrenzt (Garage und zusätzliches Gerätehaus gelten dann als eine Einheit, die nicht länger als 9m sein dürfen).

Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich

In München gelten in der Regel festgesetzte Baugrenzen und Baulinien durch festgelegt wird, wo auf dem Grundstücken Gebäude errichtet werden können. Ohne behördliche Befreiung darf außerhalb dieser festgesetzten Baugrenzen keine Gebäude erstellt werden. Sind die vorgegebenen Baugrenzen für das geplante Vorhaben nicht einzuhalten, kann bei der lokalen Baukommission ein Antrag gestellt werden, um eine Befreiung oder Abweichung zu erbitten. Hierfür werden Größe und Material des in Planung befindlichen Gebäudes vom Bauherrn benötigt. Des weiteren muss ein Lageplan mit eingereicht werden, auf dem ersichtlich ist, wie genau die Baugrenze oder Baulinie durch das Gebäude überschritten wird.

Unter Einhaltung bestimmter Vorgaben darf ein Carport (nach allen Seiten offen und überdacht) im eigenen Vorgarten erbaut werden. Ausnahmen bilden hier laut Stadtratsbeschluss vom 24.6.1998 unter anderem folgende Bereiche, die als besonders sensibel eingestuft werden: in einem denkmalgeschützten Verbund, ein einem Dorfkern, in einer Wohnregion nach einheitlichem Wohnkonzept oder innerhalb des mittleren Rings.

Um ganz sicher zu gehen empfiehlt sich die Unterstützung durch eine Fachfirma, die sich auch in diesem Bereich auskennt und somit auch immer auf dem neuesten Stand der Vorgaben ist. Biber Carport steht Ihnen gerne von Anfang an hilfreich zur Seite, ganz gleich ob es um Bebauungsplan, Baugrenzen oder Planung und Umsetzung einer Maßanfertigung geht. Unsere Fachkompetenz und unsere Erfahrungswerte sind Ihr Vorteil! Wir freuen uns von Ihnen zu hören.



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